§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Aufträge zwischen Yasin Celik, Imo Autopflege Celik (nachfolgend "King of Shine" genannt) und dem Kunden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Terminvereinbarung und Stornierung
- Vereinbarte Termine (auch mündlich oder per WhatsApp) sind bindend.
- Da für Fahrzeugaufbereitungen und Versiegelungen oft viel Zeit und Hallenplatz reserviert wird, müssen Terminabsagen oder Verschiebungen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitgeteilt werden.
- Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen behält sich King of Shine das Recht vor, eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswertes, mindestens jedoch 50,00 €, in Rechnung zu stellen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.
§ 3 Fahrzeugübergabe und Wertsachen
- Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor der Übergabe an King of Shine von allen persönlichen Gegenständen und Wertsachen (z.B. Sonnenbrillen, Ladekabel, Bargeld, Dokumente, Kindersitze) zu leeren.
- Für Gegenstände, die im Fahrzeug verbleiben, übernimmt King of Shine keine Haftung im Falle von Verlust oder Beschädigung.
- Stark verschmutzte Fahrzeuge (z.B. extreme Tierhaare, Fäkalien, Erbrochenes), die bei der Terminvergabe nicht als solche deklariert wurden, können einen Preisaufschlag nach sich ziehen. Dies wird vor Beginn der Arbeiten mit dem Kunden besprochen.
§ 4 Vorschäden am Fahrzeug
- Vor Beginn der Arbeiten wird das Fahrzeug in Anwesenheit des Kunden auf offensichtliche Vorschäden (Kratzer, Dellen, Steinschläge, defekte Bauteile) geprüft.
- King of Shine haftet nicht für Vorschäden, die erst nach einer gründlichen Reinigung oder Politur sichtbar werden (z.B. schlecht nachlackierte Stellen, versteckte Kratzer unter starker Verschmutzung, abblätternder Klarlack).
- Bei besonders empfindlichen Materialien (z.B. rissiges Leder, abgenutzte Softlacke im Innenraum, stark verwitterte Lacke) weist King of Shine den Kunden auf mögliche Risiken bei der Bearbeitung hin.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Die auf der Website oder im Konfigurator angegebenen Preise sind unverbindliche Schätzpreise (Ab-Preise). Der endgültige Festpreis wird immer vor Ort am Fahrzeug je nach Zustand und Aufwand festgelegt.
- Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich bei Abholung des Fahrzeugs. Akzeptiert werden Barzahlung und Kartenzahlung (EC/Girocard).
- Das Fahrzeug wird erst nach vollständiger Bezahlung an den Kunden herausgegeben.
§ 6 Abholung und Standgebühren
- Der Kunde wird informiert, sobald das Fahrzeug abholbereit ist.
- Das Fahrzeug muss spätestens 2 Werktage nach Fertigstellung und Benachrichtigung abgeholt werden. Ab dem 3. Werktag behält sich King of Shine vor, eine Standgebühr von 15,00 € pro Tag in Rechnung zu stellen, da die Hallenkapazitäten begrenzt sind.
§ 7 Abnahme und Reklamationen
- Die Abnahme der erbrachten Dienstleistung erfolgt direkt bei der Abholung des Fahrzeugs durch den Kunden.
- Offensichtliche Mängel oder Reklamationen müssen sofort bei der Übergabe beanstandet werden. King of Shine hat das Recht auf Nachbesserung.
- Spätere Reklamationen, insbesondere nach dem Verlassen des Betriebsgeländes (z.B. neue Verschmutzungen, Regenflecken, neue Kratzer), können nicht mehr anerkannt werden.
§ 8 Haftung
- King of Shine haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet King of Shine nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Eine Haftung für witterungsbedingte Schäden, höhere Gewalt oder Vandalismus auf dem Betriebsgelände ist ausgeschlossen.
- Motor- und Unterbodenwäschen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf eigenes Risiko des Kunden durchgeführt. Für technische Störungen durch eingedrungenes Wasser (z.B. an der Elektronik) wird keine Haftung übernommen.
§ 9 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Dortmund.